Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie werden mit der im März in Kraft getretenen Notrufverordnung die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt.
Die Änderung gegenüber dem alten Verfahren, bei dem Notrufe auch von einem Handy ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, wurde laut Ministerium notwendig, um dem Missbrauch Einhalt zu gebieten. Nach Angaben der Notruf-Abfragestellen waren in Spitzenzeiten über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich. Aufgrund der der fehlenden Karte seien die Anrufer aber nicht zu ermitteln gewesen. Wird in Zukunft ein Notruf von einem Handy mit aktivierter SIM-Karte abgesetzt, führt dieser im Zweifelsfall auf den Inhaber der genutzten SIM-Karte zurück.
Der Notruf kann auch von einem fremden Netz aus abgesetzt werden. Ist man zum Beispiel in einem Funkloch, das von einem fremden Netz abgedeckt ist, wird die Notrufnummer automatisch über dieses Netz angewählt. Inhaber von Prepaidkarten müssen darauf achten ihr Guthaben regelmäßig nachzuladen, da die SIM-Karte ohne Guthaben vom Service-Provider abgeschaltet werden kann. Geschieht dies, ist das Absetzen eines Notrufes nicht mehr möglich.